Rücktritt / Stornierung

 

Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Preis bestehen.

 

Bei Stornierung werden folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet:

 

  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises

  • 6 Tage vor Anreise bis Anreisetag: 90 % des Gesamtpreises

  • Nichtanreise (No-Show): 100 % des Gesamtpreises

  • Bei Verkürzung des Aufenthalts (z. B. durch vorzeitige Abreise) wird der volle gebuchte Zeitraum berechnet, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können.

Kulanzregelung bei höherer Gewalt

Kann der Aufenthalt aufgrund von höherer Gewalt nicht angetreten oder fortgesetzt werden, zeigen wir uns kulant.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • behördliche Anordnungen (z. B. Baustellenstilllegung, Reiseverbote),

  • unvorhersehbare Arbeitsausfälle durch den Auftraggeber,

  • Naturereignisse oder vergleichbare, nicht beeinflussbare Umstände.

In diesen Fällen gilt:

  • Bereits geleistete Zahlungen werden nicht einbehalten, sondern
    wahlweise gutgeschrieben oder erstattet.

  • Alternativ kann der Aufenthalt kostenfrei auf einen späteren Termin umgebucht werden.

  • Bereits in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Übernachtungen) werden regulär berechnet.

Der Nachweis der höheren Gewalt (z. B. schriftliche Bestätigung des Auftraggebers) kann verlangt werden.