Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Preis bestehen.
Bei Stornierung werden folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet:
bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
13 bis 7 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
6 Tage vor Anreise bis Anreisetag: 90 % des Gesamtpreises
Nichtanreise (No-Show): 100 % des Gesamtpreises
Kann der Aufenthalt aufgrund von höherer Gewalt nicht angetreten oder fortgesetzt werden, zeigen wir uns kulant.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
behördliche Anordnungen (z. B. Baustellenstilllegung, Reiseverbote),
unvorhersehbare Arbeitsausfälle durch den Auftraggeber,
Naturereignisse oder vergleichbare, nicht beeinflussbare Umstände.
In diesen Fällen gilt:
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht einbehalten, sondern
wahlweise gutgeschrieben oder erstattet.
Alternativ kann der Aufenthalt kostenfrei auf einen späteren Termin umgebucht werden.
Bereits in Anspruch genommene Leistungen (z. B. Übernachtungen) werden regulär berechnet.
Der Nachweis der höheren Gewalt (z. B. schriftliche Bestätigung des Auftraggebers) kann verlangt werden.